AGB

I. Allgemeines

Den Transporten liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

1.   Für Direktfahrten gilt das HGB (Handelsgesetzbuch) innerhalb der BRD und die CMR (Convention relative au Contrat de transport international de Marchandises par Route) für grenzüberschreitende Transporte.

1.1 Mit Aufgabe der Sendung erkennt der Versender die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ebenso erkennt der Versender das Recht des KRTT an, die Auswahl des zur Beförderung einzusetzenden Verkehrsmittels selbst auszuwählen.

1.2 Gegenteilige Geschäftsbedingungen des Versenders gelten nur, wenn sie schriftlich vom KRTT bestätigt werden.

II. Leistungen

2.   Befördert werden alle Sendungen, die sich für die Beförderung mit unserem Fuhrpark im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eignen.

2.1  Bei Direktfahrten darf der Wert der Sendung 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte) nicht überschreiten. Höhere Werte können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Ausgeschlossen von der Beförderung sind Güter, die nicht in unsere Fahrzeuge passen. Ebenso ist der Transport von Gefahrgut ausgeschlossen.

2.2  Wir behalten uns vor Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung für den Transport ungeeignet scheinen oder sonst wie ungenügend geschützt sind, nicht anzunehmen. Wir sind vor der Annahme der Sendungen nicht verpflichtet den Inhalt der Sendungen zu überprüfen. Für Schäden die durch die Übergabe vom Versand ausgeschlossener Güter an unseren Transportmitteln, unseren Fahrern sowie Gütern sonstigen Versendern entstehen, ebenso wie für Personenschäden haftet der Versender.

2.3  Direktfahrten werden im Nah- und Fernverkehr mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt. Die Beförderung erfolgt nach Möglichkeit und Verkehrslage auf dem schnellsten und direktestem weg zum Empfänger.

III. Übernahme und Ablieferung

3. Die Übernahme und Auslieferung des Auftrages erfolgt sobald es die Verkehrslage und Disposition unserer Kurierfahrzeuge erlauben. Mit der Übernahme der Ware beginnt die Laufzeit der Kurierfahrt. Falls der Empfänger der Sendung nicht anzutreffen ist kann der Fahrer die Sendung mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers anwesende, erwachsene Person aushändigen, wobei die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes eingehalten werden muss.

Zugesagte Ausliefer- bzw. Abholzeiten sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr. Sendungen deren Annahme vom Empfänger nicht angenommen wurden oder aus anderen Gründen nicht zugestellt werden konnten, die der KRTT nicht zu vertreten hat, werden nach Rücksprache auf Kosten des Versenders zurückgeschickt.

Wir sind nicht haftbar für Umstände, welche die Beförderung der uns anvertrauten Waren oder Dokumente unterbrechen oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Unwetter, Kriegshandlungen, etc.

IV. Haftung

4. KRTT haftet nach den Bestimmungen des HGB bei Direktfahrten bis maximal zum Betrag von 8,33 SZR je Schadensfall.

4.1  Bei Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern haften wir nur, wenn diese sachgemäß für den Transport verpackt sind. Bei Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte trägt der Versender die Beweislast für den Transportschaden und das Verschulden unserer Fahrer.

4.2  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des KRTT. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

V. Sonstige Bestimmungen

5. KRTT behält sich vor an dem zum Transport übergebenen Sensungen ein Speditionspfandrecht, Zurückbehaltungs- oder sonstiges Pfandrecht gegen sämtliche aus dem Beförderungsvertrag offene Forderungen auszuüben, unbeschadet der gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte.

5.1  Beförderungsleistung und sonstige Nebenleistungen sind spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.

5.2  Im Falle des Verzuges wird ein Zinssatz in Höhe von 5% p.A. über dem jeweils gültigen Diskontsatz geltend gemacht.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Vergleich hierzu HGB.

 

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